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VERKAUFSBEDINGUNGEN VON WAREN TEPPICHFASER REITFLÄCHEN
Allgemeines
Carpet Gallop und der Kunde haben vereinbart, dass Carpet Gallop die Waren (wie unten definiert) gemäß diesen Geschäftsbedingungen bereitstellt.
Wobei es wie folgt vereinbart wird:-
1. AUSLEGUNG
1.1 Definitionen.
In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Carpet Gallop : bedeutet Carpet Gallop Ltd (Firmennummer 10340480)
Geschäftstag: ein Tag (außer Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem Banken in London für Geschäfte geöffnet sind.
Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemäß Ziffer 12.5.
Vertrag: jeder Vertrag zwischen Carpet Gallop und dem Kunden über die Lieferung von Waren gemäß diesen Bedingungen, einschließlich aller Verkäufe über EBay.
C ustomer: das Individuum, Firma, Gesellschaft oder einer anderen Partei , von dem ein Auftrag von Teppich Gallop empfangen wird.
Ereignis höherer Gewalt: hat die in Abschnitt 11 angegebene Bedeutung.
Waren: bezeichnet die Teppichfaser-Reitfläche oder alle anderen Waren (oder Teile davon), die in der von Carpet Gallop ausgestellten Auftragsbestätigung aufgeführt sind oder keine
Bestätigung, dass die Parteien nichts anderes als die Ware vereinbart haben.
Bestellung: die Bestellung des Kunden für die Waren.
Nachweis: ein visuelles Bild (sofern vorhanden), das Carpet Gallop dem Kunden im Laufe des Prozesses zur Verfügung stellt, in dem der Kunde eine Bestellung aufgibt.
Muster: jedes Muster der dem Kunden gezeigten oder anderweitig zur Verfügung gestellten Waren.
2. VERTRAGSGRUNDLAGE
2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag (und für alle Warenverkäufe von Carpet Gallop an den Kunden) unter Ausschluss anderer widersprüchlicher Bedingungen und/oder Standards
Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Handel, Gepflogenheit, Praxis oder Geschäftsgang impliziert werden.
2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung vollständig und richtig sind.
2.3 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn Carpet Gallop eine Auftragsbestätigung ausstellt, wodurch der Vertrag zustande kommt.
2.4 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde anerkennt, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechen, Zusicherungen, Zusicherungen oder Garantien verlässt, die von oder im Namen von Carpet Gallop abgegeben oder abgegeben werden.
2.5 Alle von Carpet Gallop erstellten Beschreibungen oder Abbildungen (außer einem Nachweis) sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen in den Katalogen oder Broschüren von Carpet Gallop werden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie werden weder Vertragsbestandteil noch haben sie vertragliche Wirkung.
2.6 Ein Angebot von Carpet Gallop stellt kein Angebot dar. Ein Angebot ist nur für einen Zeitraum von 7 Werktagen ab Ausstellungsdatum gültig.
3. WAREN
3.1 Ist der Angebotspreis frachtfrei, gilt als Lieferort die im Vertrag angegebene Eingangsstelle des Werkes oder der Baustelle des Kunden. Es sei denn
Anders angegeben, ist Carpet Gallop nicht für das Entladen verantwortlich. Die Beförderungsart wird von Carpet Gallop nach eigenem Ermessen ausgewählt.
3.2 Wenn der angegebene Preis für die Ware keine Beförderung beinhaltet, erfolgt die Lieferung an den Bestimmungsort, wenn die Ware auf das vom Kunden gewählte Transportmittel verladen wird.
3.3 Alle Mehrwegbehälter, Paletten und Rahmen werden in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung der Ware oder anderweitig wie in vereinbart zu bezahlen
schriftlich zwischen Carpet Gallop und dem Kunden. Bei Rücksendung frachtfrei, in gutem Zustand an Carpet Gallops-Werke, volle Gutschrift für diese in Rechnung gestellt und rückzahlbar
Container, Paletten und Rahmen hergestellt werden. Dies gilt nicht für Lieferungen ins Ausland.
3.4 Ungeachtet dessen, dass das Eigentum an den Waren bis zur Zahlung nicht übergeht, gehen alle Waren ab dem Lieferort auf Gefahr des Kunden.
3.5 Wenn der angegebene Preis die Beförderung beinhaltet, haftet Carpet Gallop nicht für Verluste oder Schäden während des Transports, es sei denn, die Transportunternehmen und Carpet Gallop werden innerhalb von 24 Stunden mündlich und innerhalb von 5 Tagen nach dem Zeitpunkt schriftlich über einen solchen Verlust oder eine solche Beschädigung informiert Lieferanten.
3.6 Carpet Gallop ist bereit, auf Wunsch und Kosten des Kunden bestimmte Beförderungsarten nur als Vertreter des Kunden und ohne Haftung oder Verpflichtung seitens Carpet Gallop zu organisieren.
3.7 Ist Carpet Gallop aufgrund von Weisungen oder fehlenden Weisungen des Kunden nicht in der Lage, die Ware innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft zu versenden, gilt die Ware als geliefert und ist Carpet Gallop berechtigt Versicherung und Lagerung im eigenen Werk oder anderswo im Namen des Kunden zu veranlassen, und der Kunde zahlt Carpet Gallop die für diese Versicherung oder Lagerung anfallenden angemessenen Gebühren. Die Ware wird in Rechnung gestellt und der Kunde hat innerhalb der üblichen vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
3.8 Carpet Gallop ist nicht verantwortlich für Exportliegegelder und/oder Zollgebühren oder zusätzliche Kosten, die durch verspätete Entladung entstehen.
4. GARANTIE DER VON CARPET GALLOP . HERGESTELLTEN WAREN
Wenn Sie bei der Ankunft der Oberfläche mit der Qualität der Faser nach dem Öffnen der Ballen oder Säcke nicht zufrieden sind, legen Sie die Oberfläche bitte NICHT weiter. Mit der Verlegung der Fläche gilt diese als abgenommen.
4.1 Carpet Gallop garantiert, dass die Waren am Lieferort in allen wesentlichen Belangen ihrer Beschreibung und allen zutreffenden Mustern entsprechen. Ungeachtet des Vorstehenden erkennt der Kunde an, dass jedes zur Verfügung gestellte Muster nur als Anhaltspunkt dient und dass die an den Kunden gelieferten Waren in Farbe, Textur und Konsistenz variieren können.
4.2 Vorbehaltlich Ziffer 0, wenn:
(a) der Kunde Carpet Gallop schriftlich mitteilt, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 4.1 festgelegten Garantie entsprechen; und
(b) Carpet Gallop eine angemessene Gelegenheit erhält, diese Waren zu prüfen;
Carpet Gallop wird nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren ersetzen oder den Preis der mangelhaften Waren erstatten.
4.3 Carpet Gallop haftet nicht für Waren und die Nichteinhaltung der in Klausel 0 festgelegten Garantie in einem der folgenden Fälle:
(a) der Kunde und/oder der Endverbraucher diese mangelhaften Waren in irgendeiner Weise nutzt, nachdem er dies gemäß Ziffer 0 mitgeteilt oder anderweitig erkannt hat, dass ein Mangel vorliegt;
(b) der Kunde und/oder der Endverbraucher und/oder der Installateur die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Carpet Gallops in Bezug auf die Lagerung, Verwendung und/oder Wartung der Waren und/oder die diesbezüglichen bewährten Verfahren nicht befolgen; und insbesondere, aber ohne Einschränkung, wenn der Kunde die Anweisungen auf der Etikettierung der Waren nicht befolgt;
(c) der Kunde und/oder Endbenutzer und/oder Installateur die Waren ändert oder repariert;
(d) der Mangel auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Nutzung, Lagerung oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist;
(e) der Kunde den Aufstellungsort für die Installation der Waren nicht ordnungsgemäß vorbereitet, einschließlich (ohne Einschränkung) es versäumt, vorhandene Produkte (einschließlich Holzspäne) von der Oberfläche des Bodens zu entfernen, auf dem die Waren platziert werden sollen.
4.4 Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Carpet Gallop nicht für die Verlegung/Installation der Waren im Werk/Lieferort des Kunden verantwortlich ist.
4.5 Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesen Bedingungen übernimmt Carpet Gallop gegenüber dem Kunden keine Haftung für die Nichteinhaltung der in Klausel 4.1 festgelegten Garantie durch die Waren
4.6 In Bezug auf die Lieferung von Waren sind alle anderen stillschweigenden Bedingungen ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen, mit Ausnahme der Bedingungen, die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 (in der jeweils gültigen Fassung) enthalten sind.
5. TITEL UND RISIKO
5.1 Die Gefahr der Ware geht ab Lieferort auf den Kunden über.
5.2 Das Eigentum an den Waren geht nicht auf den Kunden über, bis:
(a) Carpet Gallop erhält die vollständige Zahlung (in bar oder frei verfügbarem Geld) für die Waren und alle anderen Waren, die Carpet Gallop an den Kunden geliefert hat und für die eine Zahlung fällig ist, in diesem Fall geht das Eigentum an den Waren über der Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge, es sei denn
(b) (unter Umständen, in denen der Kunde ein Handelsvertreter ist und die Waren im normalen Handelsverkehr weiterverkauft); in diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zu dem in Ziffer 0 angegebenen Zeitpunkt auf den Kunden über.
5.3 Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, hat der Kunde:
(a) die Waren getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Kunden zu lagern, damit sie ohne weiteres als Eigentum von Carpet Gallop erkennbar bleiben;
(b) keine Erkennungszeichen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Waren entfernen, verunstalten oder verdecken;
(c) die Waren in zufriedenstellendem Zustand zu halten und sie ab dem Tag der Lieferung gegen alle Risiken zu ihrem vollen Preis versichert zu halten;
(d) Carpet Gallop unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Klausel 0 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
(e) Carpet Gallop die Informationen über die Waren zu geben, die Carpet Gallop von Zeit zu Zeit benötigt.
5.4 Vorbehaltlich Ziffer 0:
Der Kunde kann die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs (jedoch nicht anderweitig) weiterverkaufen oder verwenden, bevor Carpet Gallop die Zahlung für die
Waren (als Auftraggeber und nicht als Vertreter von Carpet Gallop), bei denen das Eigentum an den Waren unmittelbar vor dem Wiederverkauf auf den Kunden übergeht. jedoch, wenn
der Kunde die Waren weiterverkauft, bevor Carpet Gallop die Zahlung dafür erhält, wird der Kunde für Carpet Gallop einen so großen Teil des Verkaufserlöses treuhänderisch verwahren, den er erhalten hat,
im Rahmen von Verträgen, die die hiermit verkauften Waren entweder in ihrem ursprünglichen oder veränderten Zustand beinhalten, wie es für die vollständige Zahlung an Carpet Gallop erforderlich ist
5.5 Wenn der Kunde vor dem Übergang des Eigentums an den Waren auf den Kunden einem der in Abschnitt 0 aufgeführten Ereignisse unterliegt, dann, ohne Einschränkung anderer Rechte oder
Abhilfe kann Carpet Gallop haben:
(a) erlischt das Recht des Kunden, die Waren weiterzuverkaufen oder im normalen Geschäftsgang zu verwenden, sofort; und
(b) Carpet Gallop kann jederzeit:
(i) vom Kunden zu verlangen, alle in seinem Besitz befindlichen Waren zu liefern, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt integriert wurden; und
(ii) wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, betreten Sie die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert werden, um sie wiederzuerlangen.
WICHTIGE LIEFERINFORMATIONEN - BITTE SORGFÄLTIG LESEN
6. LIEFERUNG
6.1 Der Kunde wird in vollem Umfang mit Carpet Gallop (oder einem von ihm für die Lieferung der Waren beschäftigten oder beauftragten Fahrer) zusammenarbeiten, um die Lieferung der Waren zu ermöglichen, und ohne Einschränkung einen angemessenen Zugang zum Lieferort gewährleisten.
6.2 Alle angegebenen Liefertermine für Waren sind Schätzungen und nur ungefähre Angaben. Für die konkrete Lieferzeit wird keine Gewähr übernommen. Lieferzeit ist nicht entscheidend
6.3 Carpet Gallop haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden verursacht werden, Carpet Gallop angemessene Lieferanweisungen oder andere Anweisungen zur Verfügung zu stellen, die für die Lieferung der Waren relevant sind, oder in jedem Fall jede Verzögerung, die weniger als 4 Monate ab dem
ursprünglicher voraussichtlicher Liefertermin.
6.4 Wenn Carpet Gallop die Waren nicht liefert, beschränkt sich ihre Haftung auf die Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden für die Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem billigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich des Warenpreises.
6.5 Wenn sich die Lieferung verspätet oder Carpet Gallop aus irgendeinem Grund nicht liefert, haftet Carpet Gallop unter keinen Umständen für Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden in Bezug auf Auftragnehmer, Ausrüstung oder Transportunternehmen, die beauftragt oder angeheuert wurden, entstehen durch den Kunden zur Abnahme der Ware.
6.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware abzulehnen, wenn Carpet Gallop bis einschließlich 10 % mehr oder weniger als die bestellte Warenmenge liefert, jedoch wird die Auftragsrechnung nach Erhalt der Mitteilung des Kunden anteilig angepasst dass die falsche Menge an Waren geliefert wurde (oder anderweitig, wenn die Angelegenheit entdeckt und überprüft wurde.)
6.7 Carpet Gallop kann die Ware in Teilbeträgen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jede Rate stellt einen separaten Vertrag dar. Ein Lieferverzug oder ein Mangel einer Teilzahlung berechtigen den Kunden nicht, eine andere Teilzahlung zu stornieren.
6.8 Sofern nicht anders von Carpet Gallop schriftlich vereinbart, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Waren vom Spediteur zu entladen, der die Waren anliefert.
6.9 Jeder Lieferslot unterliegt einer maximalen Frist von 2 Stunden. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist, haftet der Kunde für alle dadurch entstehenden Mehrkosten und Aufwendungen von Carpet Gallop.
6.10 Wenn der Kunde die Waren nicht abnimmt oder keinen angemessenen Zugang, keine Anweisungen, kein Personal oder keine angemessene Ausrüstung zur Verfügung stellt, um die Lieferung zu ermöglichen, haftet der Kunde für alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Aufwendungen von Carpet Gallop Ausfall, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Speicherung und
Kosten für die erneute Lieferung.
7. PFLICHTEN DES KUNDEN
7.1 Der Kunde hat:
(a) sicherstellen, dass die Bedingungen der Bestellung vollständig und richtig sind;
(b) Carpet Gallop die Informationen zur Verfügung zu stellen, die Carpet Gallop vernünftigerweise für die Lieferung der Waren verlangen kann, und sicherzustellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Aspekten korrekt sind;
7.2 Wenn Carpet Gallop die Erfüllung einer seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Waren durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder die Nichterfüllung einer relevanten Verpflichtung durch den Kunden verhindert oder verzögert wird (Kundenverzug):
(a) Carpet Gallop hat ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe das Recht, die Lieferung der Waren auszusetzen, bis der Kunde den Kundenverzug behebt, und Carpet Gallop wird von der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Umfang des Kundenverzuges befreit verhindert, verzögert oder entschuldigt Carpet Gallops die Erfüllung seiner Verpflichtungen;
(b) Carpet Gallop haftet nicht für Kosten oder Verluste, die dem Kunden direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass Carpet Gallops seine Verpflichtungen nicht oder nur verzögert erfüllt, die direkt oder indirekt durch einen Kundenverzug verursacht werden; und
(c) der Kunde hat Carpet Gallop auf schriftliches Verlangen alle Kosten oder Verluste zu erstatten, die Carpet Gallop direkt oder indirekt aus dem Verzug des Kunden entstehen oder entstehen.
7.3 Der Kunde garantiert gegenüber Carpet Gallop, dass er über alle erforderlichen Zustimmungen und Befugnisse verfügt, um die Waren in seinen Räumlichkeiten installieren zu lassen (unabhängig davon, ob dies der Lieferort ist oder nicht) und wird Carpet Gallop von allen Kosten oder Verlusten schadlos halten, die Carpet Gallop aufsteigt direkt oder indirekt durch das Versäumnis des Kunden, die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einzuholen.
7.4 Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass er eine ausreichende Menge der Waren bestellt. Carpet Gallop kann dem Kunden Hinweise zu den Mengen geben, die er darf
erforderlich, aber es obliegt dem Kunden, sich zu vergewissern, dass die bestellten Mengen für den eigenen Bedarf des Kunden ausreichend sind.
8. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
8.1 Der Preis der Ware ist der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis oder, falls keine angegeben ist, der zwischen den Parteien vereinbarte Preis oder, falls kein Preis vereinbart ist, der Preis, der in der zum Zeitpunkt der gültigen Preisliste von Carpet Gallop angegeben ist Lieferdatum.
8.2 Der Preis der Waren versteht sich (sofern nicht anders angegeben) ausschließlich der Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
8.3 Carpet Gallop behält sich das Recht vor:
(a) den Preis der Waren durch Mitteilung an den Kunden zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Lieferung zu erhöhen, um eine Erhöhung der Warenkosten für Carpet Gallop widerzuspiegeln, die auf Folgendes zurückzuführen ist:
(i) alle Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Carpet Gallop liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen von Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten);
(ii) jede Anfrage des Kunden, die Liefertermine, Mengen oder Arten der bestellten Waren zu ändern; oder
(iii) jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden in Bezug auf die Waren oder das Versäumnis des Kunden, Carpet Gallop angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen in Bezug auf die Waren zu geben, verursacht wird.
8.4 Alle Rechnungen sind 7 Tage vor Lieferung zu bezahlen
8.5 Der Kunde hat jede von Carpet Gallop eingereichte Rechnung zum gewünschten Datum zu bezahlen
8.6 Der Preis der Waren versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.). Der Kunde hat nach Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung von Carpet Gallop die zusätzlichen Mehrwertsteuerbeträge an Carpet Gallop zu zahlen, die bei der Lieferung der Waren anfallen.
8.7 Wenn der Kunde eine vertragsgemäße Zahlung gegenüber Carpet Gallop nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, hat der Kunde Verzugszinsen zu zahlen
zu einem Satz von 5 % pro Jahr über dem Basiszinssatz der Bank of England von Zeit zu Zeit. Diese Zinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags vor oder nach dem Urteil an. Der Kunde zahlt die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag.
8.8 Der Kunde hat alle aus dem Vertrag fälligen Beträge ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Zurückbehaltung (mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge oder Zurückbehaltung) vollständig zu bezahlen. Carpet Gallop kann jederzeit, ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, einen vom Kunden geschuldeten Betrag mit einem von Carpet Gallop an den Kunden zu zahlenden Betrag verrechnen.
8.9 Wenn der Kunde seine Anzahlung für ein Produkt von Carpet Gallop leistet, wird unter keinen Umständen eine Rückerstattung angeboten. Die geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet und kann bis zu 12 Monate für einen Kauf verwendet werden
9. KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG
9.1 Tritt auf den Kunden eines der in Ziffer 0 aufgeführten Ereignisse ein, kann Carpet Gallop den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den
Kunde.
9.2 Im Sinne von Ziffer 0 sind die relevanten Ereignisse:
( Der Kunde begeht einen wesentlichen Verstoß gegen eine Vertragsbedingung, der nicht heilbar ist, oder (wenn ein solcher Verstoß behebbar ist) behebt er diesen Verstoß nicht innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung; oder
(b) der Kunde in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen oder Schritte oder Handlungen im Zusammenhang mit seiner Verwaltungsaufnahme, vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Restrukturierung) vornimmt, (freiwillig oder auf gerichtliche Anordnung, es sei denn, es handelt sich um eine solvente Restrukturierung), die Ernennung eines Konkursverwalters oder die Einstellung der Geschäftstätigkeit.
9.3 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann Carpet Gallop die Bereitstellung der Waren gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und Carpet Gallop aussetzen, wenn der Kunde einem der in Klausel 9.2 (b) aufgeführten Ereignisse unterliegt, oder Carpet Gallop geht vernünftigerweise davon aus, dass der Kunde im Begriff ist, einer von ihnen zu unterliegen, oder wenn der Kunde einen fälligen Betrag an Carpet Gallop am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt. Carpet Gallop haftet gegenüber dem Kunden nicht für eine ordnungsgemäß ausgeübte Aussetzung gemäß dieser Klausel.
9.4 Bei Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund hat der Kunde Carpet Gallop unverzüglich alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen von Carpet Gallop zu zahlen.
9.5 Die Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, berührt keine der Parteien & Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind.
9.6 Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend über die Beendigung des Vertrages hinausgehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1 Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung von Carpet Gallop aus für:
(a) Tod oder Körperverletzung, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (sofern zutreffend) verursacht wurden;
(b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;
(c) Verletzung der in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen;
(d) fehlerhafte Produkte gemäß dem Consumer Rights Act 2015; oder
(e) alle Angelegenheiten, in denen es für Carpet Gallop rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.
10.2 Vorbehaltlich Ziffer 10.1 haftet Carpet Gallop gegenüber dem Kunden unter keinen Umständen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig für:
(a) entgangener Gewinn; oder
(b) Geschäftsverlust, Erschöpfung des Firmenwerts und/oder ähnliche Verluste; oder
(c) Verlust erwarteter Einsparungen; oder
(d) Verlust von Waren; oder
(e) Vertragsverlust; oder
(f) Nutzungsausfall; oder
(g) Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen; oder
(h) jeglicher Verlust von staatlichen Zuschüssen oder ähnlichen finanziellen Zuweisungen; oder
(i) Verlust des Vertrauensstatus oder Ähnliches; oder
(j) besondere Verluste;
(k) indirekte Verluste;
(l) Folgeschäden; oder
(m) alle reinen wirtschaftlichen Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen.
10.3 Die Gesamthaftung von Carpet Gallops gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist auf 10.000 £ oder den ursprünglichen Preis begrenzt
für die Waren vereinbarten Gegenstand einer erfolgreichen Reklamation, je nachdem, welcher niedriger ist.
11. HÖHERE GEWALT
Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird. Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle der Parteien liegt und das seiner Natur nach nicht vorhersehbar oder, wenn es vorhersehbar war, unvermeidbar war, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob es seine eigenen Mitarbeiter oder Dritte & Ausfall von Energiequellen oder Verkehrsnetzen, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Aufruhr, Einmischung ziviler oder militärischer Behörden, nationales oder internationales Unglück, bewaffneter Konflikt, böswillige Beschädigung, ein latenter Mangel an einer Komponenten oder Produkte, die vor der Herstellung oder Lieferung nicht durch Tests aufgedeckt wurden, nukleare, chemische oder biologische Kontamination Überschallknall, Explosionen, Einsturz von Gebäudestrukturen, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Verluste auf See, Epidemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extrem nachteilig
Wetterbedingungen oder Verzug von Carpet Gallops oder Subunternehmern oder Carpet Gallops.
12. ALLGEMEIN
12.1 Abtretung und sonstige Geschäfte.
(a) Carpet Gallop kann jederzeit alle oder einige seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder auf andere Weise handeln.
(b) Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Carpet Gallop keine oder alle seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, treuhänderisch erklären oder auf andere Weise damit umgehen.
12.2 Abfindung
(a) Wenn eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, gilt sie als in dem für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlichen Mindestumfang geändert. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Vertrages im Übrigen.
(b) Wenn eine Partei die andere über die Möglichkeit informiert, dass eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieses Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um diese Bestimmung so zu ändern, dass sie in der geänderten Fassung rechtsgültig, wirksam und durchsetzbar ist und weitestgehend das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung erreicht.
12.3 Verzicht
Ein Verzicht auf Rechte oder Rechtsmittel gemäß dem Vertrag oder Gesetz ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Kein Versäumnis oder Verzögerung durch eine Partei, ein im Vertrag oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder einen Rechtsbehelf auszuüben, stellt einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen Rechtsbehelf dar, noch verhindert oder beschränkt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs . Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindert oder beschränkt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs.
12.4 Rechte Dritter
Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat kein Recht, seine Bedingungen durchzusetzen.
12.5 Variation
Außer wie in diesen Bedingungen festgelegt, ist keine Änderung des Vertrages, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, wirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und wird von Carpet Gallop unterzeichnet.
12.6 Anwendbares Recht
Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt.
12.7 Gerichtsstand
Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Vertragsgegenstand oder -abschluss (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ausschließlich zuständig sind. Ausgestellt am [ 26/02/2020 ]